Praktikum in der Kinder- und Jugendhilfe

Erste Erfahrungen sammeln 

Ein Praktikum in der Kinder- und Jugendhilfe kannst du im Rahmen deines Anerkennungsjahrs der ErzieherInnenausbildung machen, als freiwilliges Orientierungspraktikum oder selbstverständlich auch für deine Aufnahme oder während eines Studiums.

Deine Aufgaben während deines Praktikums in der Kinder- und Jugendhilfe können sehr vielfältig sein. Du begleitest Fachkräfte im Alltagsgeschäft in verschiedenen Wohngruppen, unterstützt bei den Hausaufgaben, führst Aktionsdienste mit den Jugendlichen durch oder erarbeitest selbstständig Projekte mit Einzelnen oder Gruppen. Du wirst dabei nicht für Nacht- oder Wochenenddienste eingesetzt.

Wenn du deine Ausbildung zur/zum ErzieherIn am Helene Weber-Berufskolleg, an der Edith Stein-Schule, dem Theresia Gerhardinger-Berufskolleg oder der Marienschule absolvierst, kannst du bei uns dein Pflichtpraktikum absolvieren, da wir seit Jahren eine sehr enge Kooperation mit den Schulen pflegen. Selbstverständlich nehmen wir auch Bewerbungen von anderen Schulen entgegen. Ein Schulpraktikum, wenn du unter 18 Jahren bist, ist nicht möglich, da die Betreuten teilweise älter sind oder kurz vor der Volljährigkeit stehen.

Tipps für deine Bewerbung

  • Das Praktikum soll mindestens drei Monate dauern
  • Deine Bewerbung sollte umfassen: Anschreiben, Lebenslauf, Foto, Ausbildungsstand oder Stand des Studiums. Bei einem Pflichtpraktikum aufgrund einer (hoch)schulrechtlichen Bestimmung oder einer Ausbildungsordnung, muss die Schul- bzw. Studienordnung mit eingereicht werden.
  • Da unsere Wohngruppen der Kinder- und Jugendhilfe an unterschiedlichen Standorten zu finden sind (Paderborn, Warburg, Lippstadt, Geseke, Erwitte, Bergkamen), würde uns ein Wunschort bei der Weiterleitung der Bewerbung weiterhelfen. Über die unterschiedlichen Angebote in den Wohngruppen kannst du dich ausführlich auf unserer Homepage informieren.
  • Es ist gut, sich rechtzeitig zu bewerben, da die Praktikumsplätze begrenzt sind. Vor allem Bewerbungen für das Anerkennungsjahr erreichen uns oft sehr früh.
  • Bitte gib an, in welchem Zeitraum du ein Praktikum machen möchtest.
  • Die Vergütung während eines Praktikums richtet sich in erster Linie nach der Praktikantenordnung des BAT-KF (PraktO) und dem Mindestlohngesetz und ist abhängig von der Art des Praktikums. Gern stehen wir dir für detaillierte Informationen zur Verfügung.

Falls du noch Fragen hast, ruf uns gerne an: 05251 401-175

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052521 401-321
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